1. Anmeldung, Reisebestätigung


Mit der Anmeldung bietet der Kunde VIATOR Reisen GmbH & Co. KG, Dortmund (nachfolgend VIATOR genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, E-Mail oder fernmündlich vorgenommen werden. Dem Anmelder wird empfohlen, das dafür vorgesehene Reiseanmeldeformular zu verwenden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für VIATOR wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Buchung und der Preis schriftlich gegenbestätigt worden sind. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch VIATOR16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so weist VIATOR den Kunden in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hin. Es liegt dann ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist VIATOR die Annahme erklärt.

2. Bezahlung


Auf den Reisepreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins (gem. § 651k BGB), der sich auf der Rückseite der Reisebestätigung befindet, eine Anzahlung von 15% des Reisepreises fällig. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 16 Tage vor Reisebeginn gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei Buchungen, die weniger als 16 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises. VIATOR behält sich vor, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt gem. Ziff. 6 der Reisebedingungen gewertet. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3. Leistungen


Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für VIATOR bindend. VIATOR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Unternehmungen, die in den ausführlichen Reiseverläufen mit dem Zusatz „Gelegenheit“ oder „Möglichkeit“ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geschuldeten Leistungen.

4. Leistungsänderungen


Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von VIATOR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. VIATOR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird VIATOR dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von VIATOR über die Änderungen der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisanpassung


VIATOR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann VIATOR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann VIATOR vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber VIATOR erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für VIATOR verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss VIATOR nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat VIATOR den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn VIATOR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen


Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei VIATOR. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann VIATOR Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. VIATOR kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisebeginn pauschalieren:  

Flugreisen mit Charterflug und Billigflug:

bis 60 Tage vor Reiseantritt ...........................15%

ab 59. Tag bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt.....20%

ab 29. Tag bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt.....30%

ab 21. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt.....45%

ab 14. Tag bis inkl. 8. Tag vor Reiseantritt.......55%

ab 7. Tag bis inkl. 1. Tag vor Reiseantritt.........75%

am Tag des Reiseantritts oder bei

Nichtantritt der Reise ....................................85%

vom Reisepreis
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Busreisen, Bahnreisen und Flugreisen mit Linienflug sowie Eigenanreise:

bis 60 Tage vor Reiseantritt ..........................15%

ab 59. Tag bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt....20%

ab 29. Tag bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt....25%

ab 21. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt....35%

ab 14. Tag bis inkl. 8. Tag vor Reiseantritt......50%

ab 7. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt...............65%

am Tag des Reiseantritts oder bei

Nichtantritt der Reise ...................................80%

vom Reisepreis
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Flugpauschalreisen nach St. Petersburg:

bis 35 Tage vor Reiseantritt............................20%

ab 34. Tag bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt.....45%

ab 21. Tag bis inkl. 8. Tag vor Reiseantritt.......70%

ab 7. Tag bis inkl. 1. Tag vor Reiseantritt.........80%

am Tag des Reiseantritts oder bei

Nichtantritt der Reise ....................................90%

vom Reisepreis
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Schiffsreisen und Flusskreuzfahrten:

bis 91 Tage vor Reiseantritt..............................4%

mindestens € 60,- pro Peson

ab 90. Tag bis inkl. 50. Tag vor Reiseantritt.....10%

ab 49. Tag bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt......20%

ab 29. Tag bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt......30%

ab 21. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt......50%

ab 14. Tag bis inkl. 1. Tag vor Reiseantritt........80%

am Tag des Reiseantritts oder bei

Nichtantritt der Reise .....................................95%

vom Reisepreis

Umbuchungsgebühren für Schiffsreisen und Flusskreuzfahrten

bis zum 60. Tag vor Reiseantritt pro Person € 60,-.
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Dem Reisenden bleibt es unbenommen, VIATOR nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten wird bei Umbuchung oder Reiserücktritt neben den ausgewiesenen Umbuchungs- bzw. Stornogebühren für die gebuchte Leistung immer der volle Kartenpreis zusätzlich berechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Reisen besondere Rücktrittsbedingungen bestehen. Für diese Reisen gelten die in diesen Reisebedingungen aufgestellten Rücktrittsbedingungen einschließlich der Stornoentschädigung nicht. Die jeweiligen besonderen Bedingungen und Fristen sind bei der Leistungsbeschreibung im Katalog oder im Sonderprospekt aufgeführt. Bei Stornierungen sind die bereits ausgehändigten Reiseunterlagen zurückzugeben. Auf Wunsch des Kunden nimmt VIATOR bei Busreisen eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) bis zum 60. Tag vor Abreise vor. Dafür wird eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,– je Person erhoben. Bei allen anderen Reisen können Umbuchungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. VIATOR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Buchende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.